Tausend Jahre Familienwappen

In Wappenrollen oder Wappenbüchern beschreiben einst die Herolde in ihrer eigenen Kunstsprache die Wappen. So konnten Wappenbilder und Farbgebung sowie die Namen der Wappeninhaber über Jahrhunderte hinweg überliefert werden. Seit es Wappen gibt, besteht auch die Notwendigkeit, die Wappen genau zu beschreiben und festzuhalten. Damals wie heute werden Wappen neu angenommen und weitervererbt.

Wappen sind farbige, nach bestimmten Regeln gestaltete Erkennungszeichen. Ursprünglich dienten sie rein militärischen Zwecken und sollten auf 200 Schritt Entfernung eindeutig zu erkennen sein. Im 13./14. Jahrhundert lösten sie sich vom militärischen Zweck und galten als persönliches Identitätsmerkmal. Seit dieser Zeit besteht ein ausschließlicher Rechtsanspruch des Trägers auf das Wappen. Diese Ausschließlichkeit ist nicht auf natürliche Personen beschränkt. Staaten, Städte, Gemeinden sowie Zünfte und Gilden, aber auch geistliche Territorien und deren Würdenträger haben ihre eigenen Wappen. Die Gestaltung neuer Wappen erfolgt heute nach traditionellen Regeln, die bis ins Mittelalter zurückreichen. Der Erforschung dieser Regeln widmet sich die Heraldik. Sie ist eine historische Hilfswissenschaft und gliedert sich in drei Teilbereiche: Die Wappenkunde als theoretischer Zweig der Heraldik legt fest, nach welchen Regeln und Gesetzmäßigkeiten ein Wappengestaltet werden soll. Die praktische Anwendung und Umsetzung dieser Regeln nennt man Wappenkunst. Das Wappenrecht definiert die rechtlichen Grundlagen der Wappenführung. Es umfasst auch das Recht der Wappenverwendung, einschließlich des Siegelrechts, die Kontrolle über die Einmaligkeit des Kennzeichens und dessen rechtlichen Besitz.

Die Bezeichnung Heraldik leitet sich vom germanischen Wort `Herold´ ab. Herolde waren Boten des Adels und Ausrufer bei den Turnieren. Sie mussten neben unzähligen Wappen- auch geographische Kenntnisse mitbringen, außerdem ein gutes Gedächtnis sowie eine weltgewandte Mehrsprachigkeit besitzen. Wie wichtig sie waren, zeigt sich daran, dass Herzöge auch auf Feldzügen Herolde im Gefolge hatten. So auch Albrecht von Bayern auf seinem Feldzug nach Friesland. Ihn begleiteten 21 Herolde. Zu ihren zivilen Aufgaben zählte es, bei den großen höfischen Turnieren die Turnierfähigkeit der Teilnehmer festzustellen sowie deren Wappen auf Richtigkeit zu überprüfen. Herolde kontrollierten die Einhaltung der Farbregeln und wiesen unrechtmäßig geführte Wappen zurück. Ihrem Urteil musste der Ritter sich beugen.

Wappen erfreuten sich wachsender Beliebtheit und ihre Anzahl wuchs rasch. Um den Überblick zu wahren, hielten die Herolde in den Turnierbüchern die einzelnen Wappen mit Helmzier und Helmdecken sowie die Farben fest.

Das Aufkommen der Wappen im 12. Jahrhundert geht auf ein praktisches Bedürfnis der damaligen Ritter und Heere zurück. Zu ihrer Rüstung gehörte damals auch der sogenannte Topfhelm, der dem Ritter nur durch einen schmalen Sehschlitz Sicht bot. Da Ausrüstung und Waffen bei Freund und Feind annähernd gleich waren hatte man zur Kennzeichnung der jeweiligen Kriegsparteien die Schilde mit grellen Farben bemalt. Diese Erkennungszeichen mussten gut sichtbar und unterscheidbar sein. Deshalb waren die ersten Wappen auch sehr einfach gestaltet. Den „Metallen“ Gold (Gelb) und Silber (Weiß) stellte man klare Grundfarben (Schwarz, Rot, Grün, Blau) gegenüber, um damit eine große Fernwirkung zu erzielen. Die ältesten bekannten Wappen beschränkten sich in der Gestaltung auf die Gegenüberstellung von Farbe und Metall. Die Schildfläche wurde von „Heroldsbildern“ aufgeteilt. Aber schon bald wurden auch einfache Tier- und Pflanzenmotive wie Adler, Löwe, Bär bzw. Eiche, Rose, Lilie in das Wappen aufgenommen. Ebenso finden sich religiöse Symbole, wie das Kreuz, und Symbole des Rechtswesens wie das Schwert. Das Gebot einer guten Wiedererkennbarkeit verlangte eine stilisierte und abstrahierte Darstellungsform aller „natürlichen“ Schildfiguren.

Bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts war das Recht, ein Wappen zu führen, auf Herrscher, Heerführer und Adelige beschränkt. Im Laufe des Jahrhunderts schwand allmählich die Praxis der freien Wappenwahl. Nurmehr der jeweilige Territorialherrscher hatte das Recht, Wappen zu verleihen. Die Wappenverleihung ist seitdem durch eine besondere Urkunde dokumentiert: der Wappenbrief beschreibt das Wappen, und das Wappen kann auch darin farbig abgebildet sein. Die Wappenfähigkeit ging zunehmend auch auf Städte, Märkte und Gemeinden über sowie auf den Klerus. Auch Handwerkerzünfte, Gilden und studentische Vereinigungen führten Wappen. Bürgerliche Wappen lassen sich bereits für das späte 13. Jahrhundert nachweisen. Wohlhabende Bürger, Patrizier, Gelehrte, Ärzte und Apotheker strebten den Besitz eines Wappens an. Die Berechtigung, ein Wappen zu führen, war unabhängig vom Geburtsstand. Seit dem 1. Jahrhundert kennen wir die ersten Wappenverleihungen durch Wappenbriefe ohne gleichzeitige Erhebung in den Adelsstand.

Mit der Loslösung des Wappens vom militärisch-kriegerischen Ursprung entwickelte es sich zu einem repräsentativen, eindeutig identifizierbaren Persönlichkeitszeichen und eröffnete somit der Heraldik einen neuen und bedeutungsvollen Zeitabschnitt. Zum einen erlebte die Heraldik im höfischen Turnierwesen eine große Blütezeit. Nach der letzten großen Ritterschlacht des Mittelalters, in der Ritter zu Pferde mit wappengeschmückten Schilden, Helmen, Wappenröcken und Pferdedecken zum Kampf antraten, verschwand mit der neuen Kriegstechnik auch der heraldische Prunk vom Schlachtfeld. Die Turniere – ursprünglich Reiterkampfspiele zur Ertüchtigung und Erprobung des Ritters – wurden immer mehr zu sportlichen Veranstaltungen des höfischen und gesellschaftlichen Lebens.

Zum anderen spielte das Wappen im Rechtswesen eine immer größere Rolle. Siegel auf Schriftstücken und Urkunden dienten als Hoheitszeichen für Identifikation, Beglaubigung und Vollmacht. Durch den Siegelzwang im Urkundenwesen erlangten die Wappen eine große Ausweitung. Siegel galten im weitesten Sinne als Ausweise. Im 14. Jahrhundert führten fast alle Siegelpflichtigen und Siegelberechtigten ihr eigenes Wappen, zumindest aber ein wappenähnliches Zeichen. Das galt nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Körperschaften, weltliche wie geistliche. Daher stellte in den folgenden Jahrhunderten das Siegelwesen einen Hauptgrund für die Annahme eines Wappens dar, was zu der irrigen Auslegung führte, dass Siegel und Wappen gleichbedeutend seien. Zwischen Wappen und Siegel besteht jedoch ein grundsätzlicher Unterschied: während Wappen Erkennungs- und Eigentumszeichen sind, gilt das Siegel als rechtlich wirksames Beglaubigungs- und Beweismittel.
Wappendarstellungen finden sich auch auf Münzen und geben Aufschluss über dynastische Zusammenhänge und territoriale Entwicklungen. Bilder im Wappen von Städten, Ländern und Zünften geben Zeugnis von Städtischen Besonderheiten und Veränderungen sowie neuen Wirtschaftsstrukturen und auch von politischen und sozialen Wandlungen.

Im Gegensatz zum mittelalterlichen Wappen, das der Wappenträger nicht bestimmten konnte, versuchte man später, mit den heraldischen Bildern auf den Familiennamen, berufe oder die Herkunft hinzuweisen. Erst die jüngeren Wappen sagen etwas über ihren Besitzer aus, denn in der Frühzeit der Heraldik gab es keinen Unterscheid zwischen den Wappen des Adels und denen anderer Stände.

Die Grundelemente der Wappengestaltung stammen aus dem 13. Jahrhundert; zum ursprünglichen Schild kam ein Helm mit Helmzier und Helmdecken. Am einfachsten und optisch am besten erkennbar waren Wappen mit schlichten Farbaufteilungen, den sogenannten Heroldsbildern oder Heroldsstücken. So führten die geistlichen Ritterorden das gemeinsame christliche Kreuzsymbol in verschiedenen Farben. Es wurden aber auch >gemeine Figuren< in den Schild gesetzt. Adler und Löwe beispielsweise symbolisierten Kühnheit, Mut und Tapferkeit. Anspielungen auf den Namensträger erfreuten sich großer Beliebtheit. So entstanden >redende< Wappen, wie das Wappen der Grafen von Henneberg. Handwerker nahmen gerne typische Berufssymbole in ihr Wappen auf, wie auch die Zünfte.

Gelehrte, auch Ärzte, suchten nach symbolischen Abbildern ihrer Berufe. In den Wappen des Klerus´ sind die Helme und die Helmzier durch geistliche Hüte ersetzt. Diese sind niedrig und haben eine breite, flache Krempe; beiderseits sind Schnüre durchgezogen, die sich verschlingen und mit Quasten, reihenweise symmetrisch geordnet behängt sind. Die Farbe des Hutes und die Anzahl der Quasten bezeichnen den Rang des Würdenträgers. Heraldische Rang und Würdezeichen wurden wie Krone z.B. anstelle des Helms über den Schild gesetzt oder als besonderes Würdenzeichen wie z.B. die Bischofskrümme hinter den Schild gestellt.

Auch bei der Neugestaltung von Wappen gelten noch heute die alten heraldischen Regeln und Gesetze. Im Vordergrund steht die Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit des Wappens. Die Gesetze der Heraldik erfordern strenge Beachtung der Farbregeln und abstrakte Reduktion der Motive. Im Gegensatz zu den Heroldsbildern fasst man alle anderen bildlichen Darstellungen im Schild als >gemeine Figuren< zusammen. Es ist erlaubt, >gemeine Figuren< ins Schild zu setzen, sie müssen sich aber im klarer, einfacher, unverwechselbarer Form darstellen lassen. Naturgetreue Darstellungen, Landschaften sowie perspektivische Abbildungen sind unheraldisch. Alle >gemeinen Figuren< in der Heraldik – ab Pflanzen oder Tiere – sollen nie natürlich abgebildet, sondern von ihrer natürlichen Gestalt wesentlich abweichend, heraldisch typisiert, stilisiert dargestellt werden.
Sowohl aus der Entstehungszeit als auch aus der Blütezeit der Heraldik sind nur wenige originale erhalten geblieben. Zeugnisse davon haben aber auf Denkmälern, Siegeln, Münzen und auch auf Grabplatten überdauert. Zu den herausragendsten heraldischen Quellen gehören Wappenbriefe und Wappenbücher, mittelalterliche, illuminierte Schriften und natürlich die Turnierbücher der Herolde. In West- und Mitteleuropa ist von diesen Quellen eine große Anzahl erhalten geblieben. Sogar Künstler wie Albrecht Dürer, Lucas Cranach und Hans Holbein hinterließen wertvolle Wappenzeichnungen. Im Zeitalter der Romantik und vornehmlich während des Historismus Mitte des 19. Jahrhunderts erfuhr die Heraldik jeweils eine Renaissance. Heraldische Gesellschaften systematisierten die Heraldik und führten sie auf ihre ursprünglichen Grundlagen und Gesetze zurück.

Da die staatliche Einflussnahme bei frei angenommenen Wappen stets sehr gering war, erfolgte auch keine offizielle Registrierung. Wappenbriefe, Wappenrollen oder Wappenbücher stehen daher heute als einzige Quellen für Wappennachweise zur Verfügung. Die Registrierung in die Wappenrolle schützt Ihr Wappen vor Missbrauch. Keine andere Person oder Familie ist berechtigt, Ihr Wappen ohne Ihre Erlaubnis zu führen.

Familienwappen und deren Führung werden heute nach §12 analog zum Namensrecht behandelt.


Wappenrolle Münchner Herold
Alois Kurzmeier MH

 

 

 

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